Offene Fonds
Als offene Fonds werden Anlagestrukturen bezeichnet, die ein festgelegtes Anlageziel verfolgen aber in Bezug auf das Volumen offen sind. Diese Fonds werden in Deutschland durch das Investmentgesetzt definiert und reguliert. In Deutschland werden aber auch viele offene Fonds angeboten, die in anderen europäischen Ländern verwaltet werden; sofern diese europäischem Recht unterliegen (UCITS), sind sie den deutschen offenen Investmentfonds vergleichbar.
Mit „offen“ sind zwei wichtige Kriterien verbunden:
- ein Anleger kann jeden (Börsen-)Tag neue Anteile eines Fonds erwerben
- ein Anleger kann jeden (Börsen-)Tag Anteile an die Fondsgesellschaft zum Tageswert zurückgeben
Somit unterscheiden sich diese Produkte markant von ‚geschlossenen Fonds’.
Die jederzeitige Rückgabe zum Inventarwert, dem von der Gesellschaft errechneten Tageswert, kann in Ausnahmefällen ausgesetzt werden. Während dies jahrelang als rein theoretische Möglichkeit angesehen wurde, mussten erstmals in 2005 und 2006 Immobilienfonds von dieser Sondervorschrift Gebrauch machen und haben für einige Wochen ihre offenen Fonds geschlossen. Dies wurde notwendig, um eine aktuelle Bewertung des Vermögens durchzuführen und eine neue, korrekte Preisbasis zu ermitteln.
Da Wertpapiere börsentäglich gehandelt werden – es liegen also im Gegensatz zu Immobilien immer aktuelle Kurse vor, erscheint eine solche Schließung bei Wertpapierfonds weiterhin als große Ausnahme.
Offene Fonds konzentrieren ihre Anlagen auf einen bestimmten Bereich, der den jeweiligen Charakter beschreibt. Dabei ist die Vielzahl der Ausprägungen inzwischen schon extrem. Typische Anlagebereiche sind:
- nach Wertpapierarten: Aktien, Anleihen oder gemischte Fonds
- nach Branchen: z.B. Pharma, Finanzen, Kommunikation
- nach Ländern: z.B. Euroland, Nordamerika, Japan, Fernost
- nach Themen: z.B. Ökologie, Rohstoffe
Die Risiken werden in dem jeweiligen Fonds durch eine Vorschrift gemindert, die eine Aufteilung auf verschiedene Emittenten verlangt (Mindest-Diversifikation). Die meisten Fonds streuen ihre Anlagen aber deutlich breiter. Trotzdem bleibt dem Anleger ein Risiko, dass dem Produkt und dem Risiko der jeweiligen Anlageklasse entspricht.
Die Rechtsform ist mit dem Begriff ‚offene Investmentfonds’ automatisch verbunden. Das Investmentgesetzt definiert den Fonds als ein Sondervermögen, das im Miteigentum aller beteiligten Anleger steht. Das Sondervermögen gehört also nicht der Fondsgesellschaft und ist somit nicht von deren wirtschaftlichem Erfolg abhängig; konkret: es würde nicht von einer Insolvenz der Fondsgesellschaft betroffen.
Vermehrt werden Fonds auch an Börsen gehandelt. Grundlage für den Handel sind die von der jeweiligen Gesellschaft ermittelten Inventarwerte und die jeweilige Tagesentwicklung der Anlagen in dem Fonds. Der Handel an der Börse ist von Angebot und Nachfrage abhängig und mit den üblichen Transaktionskosten verbunden.

Donnerstag, 23.02.2012