Informationsverpflichtung

Unsere Mitarbeiter und Agenten haben sich verpflichtet, Kunden umfassend über geplante Geschäfte zu informieren und dabei auch über die mit einer Anlage verbundenen Risiken zu sprechen.

Ergänzend stellt IB-Kapital zu einzelnen Anlagekategorien eine Risikoaufklärung für Kunden zur Verfügung.

Priorität für Kundenaufträge

Mit unserer Geschäftsstruktur sind wir üblicherweise nicht in Situationen, in denen wir über Insiderinformationen verfügen. Allerdings haben zentrale Mitarbeiter Kenntnis über die Börsenaufträge, die wir für unsere Kunden tätigen. Daher verpflichten wir unsere Mitarbeiter und Agenten und schränken deren eigene Handelstätigkeit ein (Mitarbeiterleitsätze).

Das Insiderrecht verbietet die Ausnutzung einer Insiderinformation zur Erlangung – direkt oder indirekt – eines persönlichen Vorteils beim Kauf oder Verkauf von Wertpapieren sowie die unbefugte Weitergabe von solchen Informationen. Insiderinformationen sind nicht allgemein bekannte Tatsachen, die sich auf einen Emittenten von Wertpapieren beziehen, deren Bekanntwerden geeignet ist, den Kurs dieser Wertpapiere erheblich zu beeinflussen, die also für Anleger bei der Entscheidung für oder gegen den Kauf oder Verkauf eines Wertpapiers von Bedeutung sind. Dies können beispielsweise Informationen über geplante Akquisitionen, strategische Allianzen, finanzielle Ergebnisse, neue Produkte, Probleme mit Produkten oder wichtige Verträge sein, aber auch größere Aufträge in einem konkreten Wertpapier.

Mitarbeiter, die über Insiderinformationen im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit verfügen, dürfen Aktien (und Derivate) in dem jeweiligen Fall weder kaufen oder verkaufen und diese Informationen nicht an Dritte weitergeben. Dies gilt solange, bis die Informationen nicht mehr relevant sind oder öffentlich bekannt gegeben wurden.

Datenschutz

Der Schutz Ihrer persönlichen Informationen ist uns außerordentlich wichtig.

Als Unternehmen beachten wir die Vorschriften über den Datenschutz. Alle Mitarbeiter und gebundenen Agenten sind gesondert schriftlich verpflichtet, Kundendaten vertraulich zu behandeln und nicht unbefugt zu verarbeiten oder zu nutzen. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

Offenlegung der Vergütungsstruktur der IB-Kapital Vermögensverwaltung GmbH

Die Verordnung über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Vergütungssysteme von Instituten (vom 06.10.2010) schreibt vor, dass jedes Institut Informationen zu den Vergütungen seiner Geschäftsleiter, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen veröffentlicht.

Da die Vergütungsverordnung im Kern auf systemrelevante, so genannte „bedeutende Institute“ gemünzt ist, bestehen für kleine Institute entsprechende Erleichterungen auch unter den Gesichtspunkten der Wahrung des Wesentlichkeits-, Schutz- und Vertraulichkeitsgrundsatzes des § 26a Absatz 2 KWG (§ 7 InstitutsVergV sowie in der Begründung zur Verordnung zu diesem Punkt). IB-Kapital Vermögensverwaltung GmbH ist ‚nicht bedeutend‘ im Sinne der Vergütungsverordnung.

 

1. Bei IB-Kapital Vermögensverwaltung GmbH bestehen keine vertraglichen Ansprüche auf variable Bezüge.

2. Das Vergütungssystem der IB-Kapital ist angemessen und transparent.

3. Die Sicherung einer angemessenen Eigenmittelausstattung wird durch das Vergütungssystem nicht eingeschränkt.

4. Absolute Angaben sind nicht erforderlich, da diese nicht wesentlich sind; das Fehlen solcher Angaben hat keinen Einfluss auf die Beurteilung oder Entscheidung eines Nutzers.

 

Köln, den 03. Februar 2011

Kundenhinweise gem. WpHG für unsere deutschen Kunden

Best_Execution_DE_20071101.pdf

Ausführungsgrundsätze für Wertpapieraufträge

Conflict_of_Interest_Policy_DE_20071101.pdf

Umgang mit Interessenkonflikten

Kundenhinweise gem. WpHG für unsere spanischen Kunden

mejor_practica_de_ejecucion___VERSION_1.0-_2011.pdf

La mejor práctica de ejecución de las órdenes de bolsa

politica_de__conflictos_de_intereses___VERSION_1.0-_2011.pdf

Informatión sobre el tratamiento de posibles conflictos de intereses