BaFin - Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - kurz BaFin genannt – vereinigt seit ihrer Gründung im Mai 2002 die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Die BaFin ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts und unterliegt der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen. Sie finanziert sich aus Gebühren und Umlagen der beaufsichtigten Institute und Unternehmen. Damit ist sie unabhängig vom Bundesetat.
Ziele der BaFin
Die BaFin ist nur im öffentlichen Interesse tätig. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres Finanzsystem zu gewährleisten. Bankkunden, Versicherte und Anleger sollen dem Finanzsystem vertrauen können.
Im Rahmen ihrer Solvenzaufsicht sichert die BaFin die Zahlungsfähigkeit von Banken, Finanzdienstleistungsinstituten und Versicherungsunternehmen. Durch ihre Marktaufsicht setzt die BaFin zudem Verhaltensstandards durch, die das Vertrauen der Anleger in die Finanzmärkte wahren. Zum Anlegerschutz gehört es auch, dass die BaFin unerlaubt betriebene Finanzgeschäfte untersagt.
Organisation der BaFin
Bankenaufsicht, Versicherungsaufsicht und der Bereich Wertpapieraufsicht/Asset-Management sind drei verschiedene Organisationseinheiten der BaFin - so genannte Aufsichtssäulen. Sektorübergreifende Aufgaben übernehmen Querschnittsabteilungen. Eine davon bündelt beispielsweise sämtliche internationale Aktivitäten der BaFin und vertritt die deutschen Interessen in EU und anderen internationalen Gremien. Andere Abteilungen sind unter anderem für die Beschwerdebearbeitung und die Verfolgung unerlaubter Finanzgeschäfte zuständig. Darüber hinaus bekämpft eine Gruppe Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Eine weitere Gruppe ist zuständig für Grundsatzfragen quantitativ-mathematischer Modellierung bei Markt-, Kredit-, Liquiditäts- und operationellen Risiken und prüft diese Modelle vor Ort.

Bundesbank
Stabiles Finanz- und Währungssystem
Im Rahmen der Sicherung der Finanzmarktstabilität wirkt die Deutsche Bundesbank bei der Gestaltung der Finanzmarktregulierung, bei Fragen der Fortentwicklung des Wertpapier- und Börsenwesens sowie bei der Weiterentwicklung des deutschen Finanzplatzes mit. Hierbei erfüllt sie auch Beratungsfunktionen gegenüber dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Funktionsfähigkeit der deutschen Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute
Die Bundesbank übernimmt in Deutschland maßgebliche Aufgaben im Rahmen der Bankenaufsicht und trägt damit zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der deutschen Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute sowie zur Stabilität des Finanzsystems bei. Die Anforderungen an die laufende Überwachung von Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten haben sich auf Grund der neuen Eigenkapitalrichtlinien (Basel II) sowohl in qualitativer als auch quantitativer Hinsicht stark erhöht. Über die laufende Vor-Ort-Aufsicht hinaus ist die Bundesbank auch für die Auswertung von bankaufsichtlichen Meldungen und Prüfungsberichten verantwortlich und fungiert als Evidenzzentrale für Millionenkredite. Außerdem wirkt die Bundesbank bei der Weiterentwicklung der bankenaufsichtlichen Vorschriften mit, um stabilitätsorientierte regulatorische Rahmenbedingungen zu gewährleisten.

EdW - Entschädigungseinrichtung der Werpapierhandelsunternehmen
Der gesetzliche Hintergrund der EdW
Seit August 1998 gelten in der Bundesrepublik Deutschland Regelungen für die Sicherung von Kundengeldern - festgeschrieben im Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAG).
Im Rahmen der Harmonisierungsbestrebungen zur Vollendung eines einheitlichen EU-Binnenmarktes leistet der Gesetzgeber hiermit einen wesentlichen Beitrag zur Angleichung bank- und wertpapieraufsichtsrechtlicher Vorschriften in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.
Für Finanzdienstleister, Kreditinstitute, die keine Einlagenkreditinstitute sind, und für Kapitalanlagegesellschaften, ist die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) zuständig. Die ihr zugeordneten Institute werden im folgenden allgemein als Wertpapierhandelsunternehmen bezeichnet.

Samstag, 19.05.2012